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   OLG Braunschweig, 07.10.2008 - 1 U 93/07   

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https://dejure.org/2008,3328
OLG Braunschweig, 07.10.2008 - 1 U 93/07 (https://dejure.org/2008,3328)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07.10.2008 - 1 U 93/07 (https://dejure.org/2008,3328)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 1 U 93/07 (https://dejure.org/2008,3328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung eines Krankenhausträgers: Auftreten von Druckgeschwüren als nicht voll beherrschbares Risiko; Anforderungen an die Substantiierungspflicht einer klagenden Krankenkasse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 531 Abs. 2 Nr. 2, 3 ZPO; § 280 Abs. 1 BGB
    Berufung wegen voller Beherrschbarkeit eines Risikos über das Auftreten von Druckgeschwüren durch den Träger eines Pflegeheimes oder Krankenhauses und des dort tätigen Personals.; Darlegungs- und Beweislast in einem Arzthaftungsprozess wegen des Auftretens von ...

  • OLG Braunschweig
  • gesr.de PDF

    Haftung für Dekubitus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast in einem Arzthaftungsprozess wegen des Auftretens von Druckgeschwüren in einem Pflegeheim oder Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufung wegen voller Beherrschbarkeit eines Risikos über das Auftreten von Druckgeschwüren durch den Träger eines Pflegeheimes oder Krankenhauses und des dort tätigen Personals.; Darlegungs- und Beweislast in einem Arzthaftungsprozess wegen des Auftretens von ...

  • doettelbeck.de (Kurzinformation)

    Voll beherrschbares Risiko im Arzthaftungsrecht

  • weka.de (Kurzinformation)

    Warum haftet die Pflegeeinrichtung nicht automatisch für das Auftreten von Dekubitalgeschwüren?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Druckgeschwüre sind kein Grund für Klinikhaftung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fragwürdige Entscheidung zum voll beherrschbaren Risiko bei auftretenden Druckgeschwüren!

Besprechungen u.ä. (3)

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 823 Abs. 1 BGB; § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO
    Risiko des Auftretens von Druckgeschwüren kann von Krankenhauspersonal nicht voll beherrscht werden [Dekubitus, Behandlungsfehler, Pflegeanamnese, Pflegeplanung, Pflegedokumentation und Pflegeberichte, Beweislast, Beweislastumkehr, Kausalitätsnachweis]

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 823 Abs. 1 BGB; § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO
    Risiko des Auftretens von Druckgeschwüren kann von Krankenhauspersonal nicht voll beherrscht werden [Dekubitus, Behandlungsfehler, Pflegeanamnese, Pflegeplanung, Pflegedokumentation und Pflegeberichte, Beweislast, Beweislastumkehr, Kausalitätsnachweis]

  • arzthaftung-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vermeidung von Druckulcera als "vollbeherrschbarer Risikobereich"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1109
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 15 U 160/03

    Beweislast und Haftung des Pflegeheims bei Durchliegegeschwür

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.10.2008 - 1 U 93/07
    Das Risiko des Auftretens von Druckgeschwüren gehört nicht zu einem Bereich, der von dem Träger eines Pflegeheimes oder eines Krankenhauses und dem dort tätigen Personal tatsächlich voll beherrscht werden kann (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2004 - 15 U 160/03 = PflR 2005, 62); das gilt insbesondere dann, wenn der Patient wegen eines bereits bestehenden Druckgeschwürs stationär behandelt wird und dem - letztlich erfolgreich - behandelnden Krankenhauspersonal wegen zwischenzeitlicher Rückschläge ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird.

    a.) Das Risiko des Auftretens von Druckgeschwüren gehört nicht zu einem Bereich, der von dem Träger eines Pflegeheimes oder eines Krankenhauses und dem dort tätigen Personal tatsächlich voll beherrscht werden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2004 - 15 U 160/03 = PflR 2005, 62ff., hier zit. nach juris, Rn. 48).

  • OLG Oldenburg, 17.11.1998 - 5 U 107/98

    Verpflichtung zur Mitteilung von Erkenntnissen aus der Nachbehandlung durch einen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.10.2008 - 1 U 93/07
    Dies gilt aber nur solange, wie das typische Sachkundedefizit auf der Patientenseite bei der Einsicht in das Behandlungsgeschehen und der Erfassung, Beurteilung und Darstellung medizinischer Vorgänge nicht durch medizinische Aufklärung aufgehoben oder wenigstens gemindert ist (Anschluss an OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 1153).

    Dies gilt aber nur solange, wie das typische Sachkundedefizit auf der Patientenseite bei der Einsicht in das Behandlungsgeschehen und der Erfassung, Beurteilung und Darstellung medizinischer Vorgänge nicht durch medizinische Aufklärung aufgehoben oder wenigstens gemindert ist (OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 1153, 1154 m.w.N.).

  • BGH, 02.06.1987 - VI ZR 174/86

    Feststellungen von Versäumnissen eines Arztes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.10.2008 - 1 U 93/07
    Im Übrigen hat auch der Bundesgerichtshof zur Haftung eines Krankenhausträgers betreffend Behandlungsfehler im Rahmen der Druckgeschwür-Prophylaxe keine schlechthin erfolgsbezogene Pflicht mit der Folge der Umkehrung der Beweislast beim Auftreten eines Dekubitus-Geschwürs angenommen (vgl. BGH NJW 1988, 762).
  • BGH, 26.01.1999 - VI ZR 376/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Koordination

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.10.2008 - 1 U 93/07
    Sie betreffen zum einen das Risiko, das sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen bei einer Schieloperation ergeben kann (NJW 1999, 1779), sowie das Risiko von Schäden durch unsachgemäße Lagerung auf dem Operationstisch (NJW 1995, 1618; VersR 1984, 386).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82

    Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.10.2008 - 1 U 93/07
    Sie betreffen zum einen das Risiko, das sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen bei einer Schieloperation ergeben kann (NJW 1999, 1779), sowie das Risiko von Schäden durch unsachgemäße Lagerung auf dem Operationstisch (NJW 1995, 1618; VersR 1984, 386).
  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.10.2008 - 1 U 93/07
    Sie betreffen zum einen das Risiko, das sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen bei einer Schieloperation ergeben kann (NJW 1999, 1779), sowie das Risiko von Schäden durch unsachgemäße Lagerung auf dem Operationstisch (NJW 1995, 1618; VersR 1984, 386).
  • OLG Hamm, 09.09.2015 - 3 U 60/14

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da ein Verschulden des Pflegepersonals an dem

    Int 2010; 107(21): 371-82 ausgeführt: "Allerdings gilt Dekubitus nicht mehr in allen Fällen als vermeidbar oder heilbar, wenn Durchblutungsstörungen die Anfälligkeit erhöhen oder kognitive Einschränkungen die Umsetzung der Prophylaxe erschweren." Dementsprechend wird auch in der Rechtsprechung und Literatur das Auftreten eines Dekubitus nicht dem Bereich zugeordnet, der vom Pflegeheim oder Krankenhaus voll beherrscht werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.6.2004 -15 U 160/03- zitiert nach juris Rn. 48; OLG Braunschweig, NJW-RR 2009, 1109; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. D 235 ff; Großkopf in Wenzel, Der Arzthaftungsprozess, Kap. 2 Rn. 1987.).
  • OLG Dresden, 30.11.2021 - 4 U 1764/21

    1. Das Risiko, während eines stationären Krankenhausaufenthaltes einen Dekubitus

    Hierzu zählt regelmäßig auch das Risiko, während eines stationären Krankenhausaufenthaltes einen Dekubitus zu erleiden (vgl. OLG Braunschweig, Urt. v. 7.10.2008 - 1 U 93/07 - juris Rz. 6, 8; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.6.2004 - 15 U 160/03, juris Rz. 48; OLG Hamm, Urt. v. 9.9.2015 - I-3 U 60/14, GesR 2015, 688, 690; Wenzel-Großkopf, Der Arzthaftungsprozess, 1. Aufl. 2012, Kap. 2 Rz. 1977, 1988, S. 879, 887, 893 m.w.N.; im Erg.
  • OLG Braunschweig, 24.08.2020 - 9 U 27/20

    Zur Haftung für Schäden bei Transport im Rettungsdienst infolge Radbruch des

    Nach diesen Grundsätzen muss die Behandlungsseite bei Vorliegen eines medizinischen Behandlungsgeschehens, bei dem sich ein Risiko verwirklicht hat, das ärztlicherseits voll ausgeschlossen werden kann und muss und das nicht aus dem Kernbereich des ärztlichen Handelns herrührt (sog. vollbeherrschbares Risiko), darlegen und beweisen, dass alle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen getroffen wurden (BGH NJW 1991, 1540; Frahm/Walter, Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., Rn. 156; Förster, in: BeckOK BGB, 54. Ed., § 823 Rn. 928; aus der Rspr.: OLG Braunschweig NJW-RR 2009, 1109; für die vertragliche Haftung nunmehr ausdrücklich in § 630h Abs. 1 BGB).
  • OLG Dresden, 01.06.2021 - 4 U 209/21

    Ansprüche wegen einer behaupteten ärztlichen Fehlbehandlung; Druckschäden beim

    Steht danach fest, dass trotz Einhaltung aller Regeln bei der Lagerung Druckschäden nicht sicher vermieden werden können, so liegt kein Fall des vollbeherrschbaren Risikos vor (vgl. OLG Braunschweig, NJW-RR 2009, 1109; OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2013 - I-5 U 152/12; OLG Hamm, Urteil vom 09.09.2015 - I-3 U 60/14).
  • LG Fulda, 23.01.2013 - 2 O 52/08
    Nach diesen Grundsätzen, auf die Kammer bereits mit Hinweisbeschluss vom 09.04.2010 hingewiesen hat, ist es Sache des Arztes oder des Klinkträgers darzulegen und zu beweisen, dass es hinsichtlich eines objektiv gegebenen Pflichtenverstoßes an einem Verschulden der Behandlungsseite fehlt, wenn feststeht, dass sich ein aus diesem Bereich stammendes objektiv voll beherrschbares Risiko verwirklicht hat (BGH, Urt. v. 20.03.2007, Az. VI ZR 158/06, zitiert nach Juris; vgl. auch OLG Braunschweig, NJW-RR 2009, 1109; OLG Zweibrücken, NJOZ 2007, 4519).
  • OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 U 87/09

    Hüftpfannenwechsel - Arzthaftung: Indikation für einen Hüftpfannenwechsel bei

    Sie darf sich vielmehr im allgemeinen auf Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes auf Grund der Folgen für den Patienten gestattet (vgl. BGH VersR 2003, 1541, 1542; BGHZ 159, 245 - 254 zitiert nach juris; OLG Oldenburg MDR 2008, 527 zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 07. Oktober 2008, 1 U 93/07 zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 10.10.2013 - 21 U 33/12
    Solche Vorgänge können nicht in ausnahmslos allen Fällen so beherrscht werden, dass bereits der ausbleibende Erfolg auf ein Verschulden bei der Behandlung bzw. Pflege des Betroffenen hindeutet (vgl. OLG Braunschweig , NJW-RR 2009, 1109 mwN.).
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